Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November bei deiner bisherigen Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht das Datum des Poststempels. Der Wechsel wird dann per 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Die meisten wechseln per 1. Januar. Es gibt aber eine zweite Möglichkeit: den Wechsel per 1. Juli. Diese Option steht dir offen, wenn du die ordentliche Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder) und das Standardmodell gewählt hast. Die Kündigung muss dafür bis 31. März eingehen. Hast du eine höhere Franchise oder ein alternatives Modell wie Hausarzt, HMO oder Telmed gewählt, bleibt dir nur der Wechsel per 1. Januar.
Prüfe beim Vergleich auch gleich deine Franchise: Unser Franchise Rechner 2027 zeigt dir, welche Stufe bei deinen Gesundheitskosten am günstigsten ist.
Ja – für die Grundversicherung gilt die Aufnahmepflicht. Jede Krankenkasse in der Schweiz muss dich unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen. Anders sieht es bei Zusatzversicherungen aus: Dort ist eine Gesundheitsprüfung möglich, und ein Antrag kann abgelehnt werden. Mehr dazu im Beitrag Grundversicherung vs. Zusatzversicherung.
Wer aktuell bei SWICA versichert ist oder einen Wechsel dorthin prüft, findet auf unserer SWICA-Seite die aktuellen Konditionen. Eine Übersicht aller Krankenkassen-Angebote findest du zudem in unserem Krankenkassen-Bereich.
In der Grundversicherung ja: Jede Krankenkasse muss dich ohne Vorbehalt und unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen. Anders sieht es bei Zusatzversicherungen aus – dort sind Gesundheitsfragen erlaubt und ein Antrag kann abgelehnt werden. Kündige Zusatzversicherungen deshalb erst, wenn die Zusage der neuen Kasse vorliegt.
Nein. Du kannst nur die Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen und deine Zusatzversicherung behalten. Gerade bei älteren Versicherten ist das oft sinnvoll, weil ein neuer Zusatzvertrag schwieriger zu bekommen ist.
Wenn Prämien oder Kostenbeteiligungen gemahnt oder betrieben wurden, ist ein Wechsel der Grundversicherung erst möglich, sobald alle Ausstände vollständig bezahlt sind. Begleiche offene Beträge also rechtzeitig vor dem 30. November.
Das Bundesamt für Gesundheit stellt mit Priminfo einen neutralen Prämienrechner für alle zugelassenen Grundversicherer bereit. Damit siehst du schnell, ob sich ein Krankenkassenwechsel für dein Modell und deine Franchise lohnt.
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