Ein Krankenkassenwechsel kann sich lohnen – aber nur, wenn du die Fristen kennst. In der Schweiz ist der Wechsel der Grundversicherung an ein festes Zeitfenster im Herbst gebunden. Verpasst du es, bist du ein weiteres Jahr an deine aktuelle Kasse gebunden. Hier findest du alle Termine und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für 2026.

Die wichtigste Frist: 30. November

Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November bei deiner bisherigen Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht das Datum des Poststempels. Der Wechsel wird dann per 1. Januar des Folgejahres wirksam.

So läuft der Prämienherbst ab

  • Ende September: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht die genehmigten Prämien für das kommende Jahr. Ab diesem Zeitpunkt lohnt sich ein Vergleich.
  • Bis 31. Oktober: Deine Krankenkasse informiert dich schriftlich über die neue Prämie. Kommt keine Mitteilung, verlängert sich deine Kündigungsfrist entsprechend.
  • Bis 15. November: Empfohlener Versandtermin für die Kündigung, damit sie sicher rechtzeitig ankommt.
  • 30. November: Letzter Termin, an dem die Kündigung bei der alten Kasse eingetroffen sein muss.

Ordentliche Kündigung oder Halbjahreswechsel?

Die meisten wechseln per 1. Januar. Es gibt aber eine zweite Möglichkeit: den Wechsel per 1. Juli. Diese Option steht dir offen, wenn du die ordentliche Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder) und das Standardmodell gewählt hast. Die Kündigung muss dafür bis 31. März eingehen. Hast du eine höhere Franchise oder ein alternatives Modell wie Hausarzt, HMO oder Telmed gewählt, bleibt dir nur der Wechsel per 1. Januar.

Schritt-für-Schritt: So wechselst du deine Krankenkasse

  1. Prämien vergleichen. Sobald die neuen Prämien bekannt sind, lohnt sich ein Vergleich der Anbieter in deiner Region.
  2. Neue Kasse auswählen. Achte nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf Franchise, Versicherungsmodell und allfällige Zusatzversicherungen.
  3. Bei der neuen Kasse anmelden. Ein Antrag genügt – die Grundversicherung muss dich aufgrund der Aufnahmepflicht annehmen.
  4. Alte Kasse fristgerecht kündigen. Am besten eingeschrieben oder per A-Post Plus, damit der Eingang nachweisbar ist.
  5. Bestätigung abwarten. Beide Kassen bestätigen dir den Wechsel schriftlich.
  6. Arbeitgeber informieren, falls die Prämie über die Lohnabrechnung läuft oder eine Unfalldeckung betroffen ist.

Wird jede Kündigung angenommen?

Ja – für die Grundversicherung gilt die Aufnahmepflicht. Jede Krankenkasse in der Schweiz muss dich unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen. Anders sieht es bei Zusatzversicherungen aus: Dort ist eine Gesundheitsprüfung möglich, und ein Antrag kann abgelehnt werden. Mehr dazu im Beitrag Grundversicherung vs. Zusatzversicherung.

Praktische Tipps für die Kündigung

  • Kündige eingeschrieben oder per A-Post Plus – so hast du einen Nachweis für den Eingang.
  • Warte nicht bis zum letzten Tag. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, verlangen manche Kassen den Eingang bereits am Freitag davor.
  • Kündige erst, wenn die Zusage der neuen Kasse vorliegt.
  • Prüfe bei einem Wechsel auch deine Franchise neu – dazu mehr im Beitrag Franchise wählen: Wie hoch soll deine sein?

Wer aktuell bei SWICA versichert ist oder einen Wechsel dorthin prüft, findet auf unserer SWICA-Seite die aktuellen Konditionen sowie im direkten Vergleich mit CSS eine Gegenüberstellung. Eine Übersicht aller Krankenkassen-Angebote findest du zudem in unserem Krankenkassen-Bereich.